AGB

AGB der PET Austria GmbH – Version 01/2021

Unsere Lieferungen erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die durch ihre Auftragserteilung sowohl für das gegenständliche als auch für alle weiteren, auch früheren Geschäfte als anerkannt gelten. Diese Bedingungen haben Gültigkeit, insoweit sie nicht durch abweichende schriftliche Abmachungen geändert werden. Diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Vertragspartner eigene, abweichende Bedingungen mitteilt, ohne dass dagegen von uns ein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt.

1. Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, per Kassa, netto ab unseren Niederlassungen, exklusive Verpackung und Verladung, die Verpackung wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Preisänderungen, welche durch vom Auftragnehmerwillen unabhängige Umstände bedingt sind, wie Preiserhöhung bzw. Preissenkung durch Vorlieferanten, Gesetzesänderungen, behördliche Verfügungen, neue Kollektivvertragslöhne sowie grundsätzlich all jene Umstände, die von außen auferlegt werden und zwischen Vertragsabschluss und Lieferung bzw. Rechnungserstellung eintreten, werden weitergegeben, sofern zwischen Auftragserteilung und Lieferung mehr als zwei Monate liegen. Diese Bestimmung gilt sinngemäß für Wechselkursschwankungen, Materialkostenerhöhung und Reduktion aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder aufgrund von Änderungen (Erhöhung oder Senkung) der Weltmarktpreise für Rohstoffe, welche Auswirkungen auf die verwendeten Materialien haben.

2. Lieferzeit

2.1 Die angegebenen Liefertermine sind annähernd, aber für uns unverbindlich. Wir können daher wegen Überschreitung der Lieferfrist in keiner Art für entstandenen Schaden und entgangenen Gewinn haftbar gemacht werden. Wir sind berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen. Der Übergang von Gefahr und Zufall erfolgt mit der Aushändigung an den Kunden oder den Frachtführer bzw. Spediteur, wenngleich wir diese mit der Lieferung beauftragt haben.

2.2 Auf “Abruf” bestellte Waren sind längstens innerhalb von zwei Monaten, vom Datum der Bestellung an, abzunehmen. Nach Ablauf dieser – oder einer etwa im Einzelfall vereinbarten kürzeren oder längeren – Frist steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl die Ware zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten und jedenfalls Ersatz für erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn zu fordern.

2.3 Ist der Vertragspartner ein Konsument im Sinne des KSchG, so gilt der Absatz 1 nicht, sondern ist dieser berechtigt, nach Überschreitung der Lieferfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Für Schäden aus einem allfälligen Verzug haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sodass der Ersatz von Schäden wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.

3. Gewährleistung

3.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für Vertragspartner, die Unternehmer im Sinne des UGB und andere Unternehmen sind, sechs Monate und beginnt im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Unternehmer sind verpflichtet, bei sonstiger Verwirkung ihrer Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes Mängel geltend zu machen. Wir sind berechtigt, den Gewährleistungsbehelf (Austausch, Wandlung, Verbesserung oder Preisminderung) zu bestimmen. Das Auftreten von Mängel berechtigt – sofern es sich nicht bei den Vertragspartnern um Konsumenten im Sinne des KSchG handelt – nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon.

3.2 Durch eine Mängelbehebung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Für diejenigen Waren oder Warenteile, die der Verkäufer von Unterlieferanten bezogen hat, haftet er nie im weiteren Umfang, als ihm selbst gegen die Unterlieferanten Gewährleistungsansprüche zustehen.

3.3. Die Gewährleistung erlischt

  • wenn von anderer Seite als durch uns Eingriffe oder Änderungen an den von uns gelieferten Waren ohne unsere schriftliche Zustimmung vorgenommen werden oder
  • wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden; eine Stundung ändert nichts am Verlust des Gewährleistungsanspruches,
  • wenn der Käufer die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt und insbesondere die vorgeschriebene Überprüfung nicht ordnungsgemäß durchführen lässt,
  • wenn der Käufer die bestellte Ware nicht binnen 2 Werktagen prüft und allfällige Mängel nicht innerhalb derselben Frist schriftlich (auch per Email oder Telefax) uns mitteilt. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, gelten sämtliche Leistungen an Unternehmer als geprüft, genehmigt und mangelfrei übergeben,

3.4 Zum Ersatz von entgangenem Gewinn sind wir in keinem Falle, zu sonstigem Schadenersatz sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Schaden durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

3.5 Die gerügte Ware muss im selben Zustand belassen werden, damit sie durch einen von uns Beauftragten besichtigt werden kann.

3.6 Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu unseren Lasten ist für Unternehmer als Besteller ausgeschlossen.

3.7 Bei Gebrauchtmaschinen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

4. Zahlung

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt gemäß Vereinbarung oder wie auf unserer Rechnung angegeben. Bei Überschreitung der Zahlungstermine gelten Verzugszinsen gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB als vereinbart und sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zum Eingang der rückständigen Zahlungen aufzuschieben. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren bis zur vollständigen Bezahlung zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Wir sind berechtigt, von der Annahme des Auftrages zurückzutreten oder Vorauszahlung des gesamten Entgelts zu verlangen, wenn nach Auftragserteilung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden, durch welche unsere Forderung nicht mehr ausreichend gesichert erscheint.

5. Aufrechnung

Gegen unsere Ansprüche ist eine Aufrechnung nicht möglich. Handelt es sich bei unserem Geschäftspartner um einen Konsumenten im Sinne des KSchG, so ist eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur zulässig, wenn es sich um eine Gegenforderung handelt, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers steht und die gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt worden ist.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälligen Zinsen und Eintreibungskosten, bei Wechselzahlung bis zur erfolgten Einlösung des Wechsels, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann als vereinbart, wenn die Ware nicht unmittelbar von uns, sondern von einem Dritten in unserem Auftrag geliefert wird. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, die Ware in dieser Zeit einem weiteren Dritten zu übereignen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonst wie zu überlassen oder zu verarbeiten. Der Kunde ist daher verpflichtet, eine Beschädigung der gekauften Ware, eine auf diese erfolgte Pfändung oder eine Verbringung dieser Waren uns sofort mittels eingeschriebenen Briefes anzuzeigen und selbst alles zu unternehmen, wozu er als sorgfältiger Kaufmann bzw. Verwahrer verpflichtet ist, damit wir an unserem Eigentum keinen Schaden erleiden.

6.2 Soweit der Kunde unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes veräußert oder sonst weitergibt, tritt er uns schon jetzt alle aus solchen Geschäften entstehenden Forderungen und Nebenrechte gegen Dritte sicherungshalber ab. Auf Verlangen hat der Kunde uns seinen Schuldner und alle zur Geltendmachung unseres Anspruches notwendigen Angaben mitzuteilen und seinem Schuldner die unwiderrufliche Forderungsabtretung bekanntzugeben. Unser Kunde ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf für uns berechtigt und verpflichtet, solange wir von dem uns zustehenden Recht der direkten Einhebung keinen Gebrauch machen.

7. Rücktritt vom Vertrag

Liegt kein gesetzlicher Rücktrittsgrund vor und will der Kunde den Vertrag stornieren, so ist dies nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Für diesen Fall (wenn mit unserer Zustimmung ein Vertrag aufgelöst wird), sind wir berechtigt, 15 % der Bruttokaufpreissumme als Vertragsstrafe, die keinem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt, zu fordern. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben davon unberührt und aufrecht. Zudem sind wir berechtigt, von der Annahme des Auftrages zurückzutreten, wenn nach Auftragserteilung und vor Lieferung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden, durch welche unsere Forderung nicht mehr ausreichend gesichert und einbringlich erscheint.

8. Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht. Sollte es sich bei unserem Vertragspartner um einen ausländischen Kunden handeln und würde UN-Kaufrecht zur Anwendung kommen, so wird einvernehmlich vereinbart, dass dieses ausdrücklich ausgeschlossen wird.

9. Gerichtsstand

Gemäß § 104 JN wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wels vereinbart. Als Erfüllungsort ist unser Unternehmenssitz vereinbart.

10. Datenschutz

Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass seine personen- und unternehmensbezogenen Daten von uns automatisationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden und er über neue Produkte und Dienstleistungen durch elektronische Post und Fernkopien informiert wird.

AGB der PET Deutschland GmbH – Version 01/2021

Unsere Lieferungen erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die durch ihre Auftragserteilung sowohl für das gegenständliche als auch für alle weiteren, auch früheren Geschäfte als anerkannt gelten. Diese Bedingungen haben Gültigkeit, insoweit sie nicht durch abweichende schriftliche Abmachungen geändert werden. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Vertragspartner eigene, abweichende Bedingungen mitteilt, ohne dass dagegen von uns ein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstige Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

1. Angebot und Vertragsschluss

1.1 Die angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, per Kassa, netto ab unseren Niederlassungen, exklusive Verpackung und Verladung, die Verpackung wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Preisänderungen, welche durch vom Auftragnehmerwillen unabhängige Umstände bedingt sind, wie Preiserhöhung bzw. Preissenkung durch Vorlieferanten, Gesetzesänderungen, behördliche Verfügungen, neue Kollektivvertragslöhne sowie grundsätzlich all jene Umstände, die von außen auferlegt werden und zwischen Vertragsabschluss und Lieferung bzw. Rechnungserstellung eintreten, werden weitergegeben, sofern zwischen Auftragserteilung und Lieferung mehr als zwei Monate liegen. Diese Bestimmung gilt sinngemäß für Wechselkursschwankungen, Materialkostenerhöhung und Reduktion aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder aufgrund von Änderungen (Erhöhung oder Senkung) der Weltmarktpreise für Rohstoffe, welche Auswirkungen auf die verwendeten Materialien haben.

1.2 Alle Angaben in den Verkaufsunterlagen des Lieferanten (insbesondere Preislisten, Katalogen, Prospekten, technischen Unterlagen und digitalen Medien) werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben, sind jedoch freibleibend und unverbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten.

2. Lieferzeit

2.1 Die angegebenen Liefertermine sind annähernd, aber für uns unverbindlich. Wir können daher wegen Überschreitung der Lieferfrist in keiner Art für entstandenen Schaden und entgangenen Gewinn haftbar gemacht werden. Wir sind berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen. Der Übergang von Gefahr und Zufall erfolgt mit der Aushändigung an den Kunden oder den Frachtführer bzw. Spediteur, wenngleich wir diese mit der Lieferung beauftragt haben.

2.2 Auf “Abruf” bestellte Waren sind längstens innerhalb von zwei Monaten, vom Datum der Bestellung an, abzunehmen. Nach Ablauf dieser – oder einer etwa im Einzelfall vereinbarten kürzeren oder längeren – Frist steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl die Ware zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten und jedenfalls Ersatz für erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn zu fordern.

2.3 Für Schäden aus einem allfälligen Verzug haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sodass der Ersatz von Schäden wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.

3. Rechte bei Mängeln

3.1 Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt, so sind diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der beanstandeten Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Lieferanten unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

3.2 Mangelhafte Teile der Lieferung oder Leistung werden nach Wahl des Lieferanten nachgebessert oder neu geliefert bzw. neu erbracht. Der Lieferant verlangt in diesem Fall nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass – das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Lieferanten geschickt wird; – der Besteller das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servicetechniker des Lieferanten zum Besteller geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. – Falls der Besteller verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Lieferant diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Lieferanten zu bezahlen sind.

3.3 Zur Vornahme aller dem Lieferanten notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller dem Lieferanten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist der Lieferant von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.

3.4 Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht ordnungsgemäßer Wartung, ungeeigneten Betriebsmitteln bestehen keine Ansprüche wegen Mängeln, wenn der Besteller eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mängeln herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen nach Maßgabe des Vorhergesagten keine Mängelansprüche.

3.5 Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten.

3.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf Besteller. Mängelansprüche hinsichtlich Akkus und Batterien, insbesondere bezüglich der Leistungsfähigkeit, werden grundsätzlich nur innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe anerkannt.

3.7 Rücksendungen werden nur nach vorheriger Verständigung mit dem Lieferanten angenommen.

3.8 Bei Gebrauchtmaschinen sind Mängelansprüche ausgeschlossen.

4. Zahlung

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt gemäß Vereinbarung oder wie auf unserer Rechnung angegeben. Bei Überschreitung der Zahlungstermine gelten Verzugszinsen als vereinbart und sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zum Eingang der rückständigen Zahlungen aufzuschieben. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren bis zur vollständigen Bezahlung zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Wir sind berechtigt, von der Annahme des Auftrages zurückzutreten oder Vorauszahlung des gesamten Entgelts zu verlangen, wenn nach Auftragserteilung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden, durch welche unsere Forderung nicht mehr ausreichend gesichert erscheint. Gegen unsere Ansprüche ist eine Aufrechnung nicht möglich.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälligen Zinsen und Eintreibungskosten, bei Wechselzahlung bis zur erfolgten Einlösung des Wechsels, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann als vereinbart, wenn die Ware nicht unmittelbar von uns, sondern von einem Dritten in unserem Auftrag geliefert wird. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, die Ware in dieser Zeit einem weiteren Dritten zu übereignen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonst wie zu überlassen oder zu verarbeiten. Der Kunde ist daher verpflichtet, eine Beschädigung der gekauften Ware, eine auf diese erfolgte Pfändung oder eine Verbringung dieser Waren uns sofort mittels eingeschriebenen Briefes anzuzeigen und selbst alles zu unternehmen, wozu er als sorgfältiger Kaufmann bzw. Verwahrer verpflichtet ist, damit wir an unserem Eigentum keinen Schaden erleiden.

5.2 Soweit der Kunde unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes veräußert oder sonst weitergibt, tritt er uns schon jetzt alle aus solchen Geschäften entstehenden Forderungen und Nebenrechte gegen Dritte sicherungshalber ab. Auf Verlangen hat der Kunde uns seinen Schuldner und alle zur Geltendmachung unseres Anspruches notwendigen Angaben mitzuteilen und seinem Schuldner die unwiderrufliche Forderungsabtretung bekanntzugeben. Unser Kunde ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf für uns berechtigt und verpflichtet, solange wir von dem uns zustehenden Recht der direkten Einhebung keinen Gebrauch machen.

6. Haftung

6.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

6.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferant für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter, sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn ein vom Lieferanten garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern.

6.3 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1. und 2. gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Lieferanten entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.4 Soweit die Haftung des Lieferanten ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

7. Rücktritt vom Vertrag

Liegt kein gesetzlicher Rücktrittsgrund vor und will der Kunde den Vertrag stornieren, so ist dies nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Für diesen Fall (wenn mit unserer Zustimmung ein Vertrag aufgelöst wird), sind wir berechtigt, 15 % der Bruttokaufpreissumme als Vertragsstrafe, die keinem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt, zu fordern. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben davon unberührt und aufrecht. Zudem sind wir berechtigt, von der Annahme des Auftrages zurückzutreten, wenn nach Auftragserteilung und vor Lieferung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden, durch welche unsere Forderung nicht mehr ausreichend gesichert und einbringlich erscheint.

8. Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

9. Gerichtsstand

Soweit der Besteller Kaufmann ist, ist der Sitz des Lieferanten ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten.

10. Datenschutz

Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass seine personen- und unternehmensbezogenen Daten von uns automatisationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden und er über neue Produkte und Dienstleistungen durch elektronische Post und Fernkopien informiert wird.