AGB
AGB der PET Austria GmbH – Version 09/2026
1. Geltungsbereich.
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht. Sie gelten für das gegenständliche sowie für alle künftigen Geschäfte, auch wenn im Einzelfall nicht neuerlich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen. Schriftlich vereinbarte Individual- und Rahmenvereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
2. Angebot, Bestellung und Preise.
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder mit der Lieferung zustande. Diese Bedingungen gelten auch für Bestellungen im elektronischen Datenaustausch (EDI/EDIFACT) sowie für automatisiert übermittelte Bestellungen und Bestätigungen. Die Preise verstehen sich netto ab Werk (EXW, Incoterms 2020), zuzüglich Umsatzsteuer, Verpackung, Verladung und Fracht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verpackung wird zu Selbstkosten verrechnet und nicht zurückgenommen. Liegen zwischen Auftragserteilung und Lieferung mehr als zwei Monate, sind wir berechtigt, nachweisliche Änderungen unserer Einstands-, Material-, Energie-, Lohn- oder Frachtkosten sowie Wechselkursänderungen anteilig weiterzugeben.
3. Lieferung, Gefahrübergang und Annahmeverzug.
Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, annähernd und unverbindlich. Wir sind zu Teil- und Vorlieferungen berechtigt. Lieferungen erfolgen EXW; die Gefahr geht mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung, spätestens mit der Übergabe an den Kunden, den Frachtführer oder den Spediteur auf den Kunden über, auch wenn wir den Transport organisieren oder die Frachtkosten ganz oder teilweise tragen. Wird im Einzelfall eine andere Incoterms-Klausel schriftlich vereinbart, etwa DAP, so richten sich Kostentragung und Gefahrübergang ausschließlich nach dieser Klausel; die Vereinbarung von Frachtpauschalen allein bewirkt keine Änderung des Gefahrübergangs. Auf Abruf bestellte Ware ist längstens binnen zwei Monaten ab Bestellung abzunehmen. Nimmt der Kunde die Ware nicht fristgerecht ab oder holt er sie nicht ab, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Bereitstellung über; wir sind berechtigt, Lagerkosten von 0,5 Prozent des Netto-Warenwertes je begonnener Woche, höchstens 5 Prozent, zu verrechnen und nach angemessener Nachfrist zu liefern, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware bestmöglich zu verwerten.
4. Zahlung und Verzug.
Die Zahlung erfolgt gemäß Vereinbarung oder nach Rechnungsangabe ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug gebühren Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB sowie eine Pauschale von 40 Euro gemäß § 458 UGB; die Geltendmachung weiterer Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten bleibt vorbehalten. Bei Verzug sind wir berechtigt, eigene Leistungen zurückzuhalten. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Einbringlichkeit unserer Forderung gefährden, können wir Vorauszahlung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Kunden sind ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht von uns anerkannt, schriftlich vereinbart oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt ist.
5. Eigentumsvorbehalt.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn die Ware in unserem Auftrag von einem Dritten geliefert wird. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; die daraus entstehenden Forderungen tritt er schon jetzt sicherungshalber an uns ab. Verpfändung, Sicherungsübereignung sowie Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6. Produktangaben, Eignung und Kennzeichen Dritter.
Angaben zu Maßen, Gewichten, Werkstoffen, Härtegraden, Fördermengen, Leistungs- und Verbrauchswerten in Katalogen, Preislisten, Datenblättern und Werbemitteln sind Circa-Angaben und keine zugesicherten Eigenschaften, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen, Farb- und Typänderungen sowie Änderungen der Bezugsquelle bleiben vorbehalten. Die Auswahl der Ware, die Prüfung ihrer Eignung für den beabsichtigten Einsatz sowie ihrer Kompatibilität mit den vom Kunden oder dessen Abnehmern verwendeten Maschinen und Materialien obliegen dem Kunden, sofern wir die Eignung nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Marken-, Typen- und Baureihenbezeichnungen Dritter dienen ausschließlich der Beschreibung der Verwendungseignung und stellen keine Herkunftsangabe dar; es handelt sich nicht um Originalersatzteile der jeweiligen Hersteller, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet.
7. Gewährleistung.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb angemessener Frist, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen (§ 377 UGB). Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Der Gewährleistungsbehelf (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) steht in unserer Wahl. Von der Gewährleistung ausgenommen sind natürlicher Verschleiß sowie Verschleiß-, Verbrauchs- und Betriebsmittelteile im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Abnutzung, weiters Mängel infolge unsachgemäßer Auswahl, Montage, Handhabung, Lagerung oder Wartung, Trockenlauf, unzureichender Wasserzufuhr, ungeeigneter oder zu grober Materialkörnung, Überschreitung der zulässigen Betriebsparameter, Verwendung nicht geeigneter Fremdteile sowie Eingriffe oder Änderungen ohne unsere schriftliche Zustimmung. Für Waren, die wir von Vorlieferanten beziehen, haften wir nur im Umfang unserer eigenen Ansprüche gegen diese. Die Beweislastumkehr des § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Die gerügte Ware ist im gerügten Zustand zur Besichtigung bereitzuhalten.
8. Haftung.
Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn und reinen Vermögensschäden sind ausgeschlossen. Unberührt bleiben die Haftung für Personenschäden sowie die jeweils geltenden zwingenden produkthaftungsrechtlichen Bestimmungen; ein Rückgriff des Kunden aus diesen Bestimmungen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
9. Storno, Rücknahme und Vertragsstrafen.
Ein Storno durch den Kunden ohne gesetzlichen Rücktrittsgrund bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. In diesem Fall sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 Prozent der Bruttoauftragssumme zu verlangen; die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten. Bei kundenspezifisch gefertigter oder eigens beschaffter Ware sowie bei Zuschnitt- und Konfektionsware ist ein Storno ausgeschlossen. Die Rücknahme gelieferter Ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung, nur bei ungebrauchter Ware in Originalverpackung und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 Prozent des Netto-Warenwertes; Fracht und Gefahr der Rücksendung trägt der Kunde. Vertragsstrafen, Verzugsstrafen, Bonus-Malus- und Lieferquotenregelungen zu unseren Lasten sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich individuell vereinbart wurden. Werden nach Auftragserteilung Umstände bekannt, welche die Einbringlichkeit unserer Forderung gefährden, sind wir zum Rücktritt berechtigt.
10. Höhere Gewalt.
Ereignisse höherer Gewalt, einschließlich Betriebsstörungen, Lieferausfällen unserer Vorlieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel, behördlicher Maßnahmen, Arbeitskampf, Epidemien und Transportstörungen, befreien uns für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate an, sind beide Vertragsteile hinsichtlich des betroffenen Lieferumfangs zum Rücktritt berechtigt.
11. Export, Sanktionen und Zoll.
Bei Weiterlieferung, Ausfuhr oder Wiederausfuhr hält der Kunde die anwendbaren Ausfuhr-, Zoll- und Sanktionsvorschriften ein, insbesondere jene der Europäischen Union einschließlich der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821. Er stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einem Verstoß resultieren. Unsere Leistungspflicht steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine Sanktions- oder Embargobestimmungen entgegenstehen.
12. Rechtswahl und Vertragssprache.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch; Übersetzungen dienen ausschließlich der Information.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort.
Erfüllungsort ist unser Unternehmenssitz. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wels (§ 104 JN; Art. 25 EuGVVO). Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu belangen.
14. Datenschutz.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsabwicklung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Einzelheiten der Verarbeitung sowie die Rechte der betroffenen Personen enthält unsere Datenschutzinformation unter www.pet.co.at. Werbung per elektronischer Post erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Rahmen oder aufgrund gesonderter Einwilligung.
15. Schlussbestimmungen.
Schriftform im Sinne dieser Bedingungen umfasst auch E-Mail und sonstige Textform, soweit nicht ausdrücklich eine eigenhändige Unterschrift verlangt wird. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Für Druck- und Satzfehler wird nicht gehaftet.
AGB der PET Deutschland GmbH – Version 09/2026
1. Geltungsbereich.
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht. Sie gelten für das gegenständliche sowie für alle künftigen Geschäfte, auch wenn im Einzelfall nicht neuerlich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen oder in Kenntnis solcher Bedingungen liefern; sie gelten nur bei unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform. Schriftlich vereinbarte Individual- und Rahmenvereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
2. Angebot, Bestellung und Preise.
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder mit der Lieferung zustande. Diese Bedingungen gelten auch für Bestellungen im elektronischen Datenaustausch (EDI/EDIFACT) sowie für automatisiert übermittelte Bestellungen und Bestätigungen. Die Preise verstehen sich netto ab Werk, zuzüglich Umsatzsteuer, Verpackung, Verladung und Fracht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Liegen zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als zwei Monate, sind wir berechtigt und verpflichtet, nachweisliche Änderungen unserer Einstands-, Material-, Energie-, Lohn- oder Frachtkosten in beiden Richtungen anteilig weiterzugeben, begrenzt auf die tatsächliche Kostenänderung; auf Verlangen weisen wir diese nach. Erhöht sich der Preis dadurch um mehr als 10 Prozent, kann der Besteller den betroffenen Lieferumfang binnen zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform stornieren.
3. Lieferung, Gefahrübergang und Annahmeverzug.
Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, annähernd und unverbindlich. Wir sind zu Teil- und Vorlieferungen berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. Lieferungen erfolgen ab Werk; die Gefahr geht mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung, spätestens mit der Übergabe an den Besteller, den Frachtführer oder den Spediteur auf den Besteller über, auch wenn wir den Transport organisieren oder die Frachtkosten ganz oder teilweise tragen. Die Vereinbarung von Frachtpauschalen oder einer frachtfreien Lieferung bewirkt keine Änderung des Gefahrübergangs. Auf Abruf bestellte Ware ist längstens binnen zwei Monaten ab Bestellung abzunehmen. Nimmt der Besteller die Ware nicht fristgerecht ab oder holt er sie nicht ab, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Bereitstellung über; wir sind berechtigt, Lagerkosten von 0,5 Prozent des Netto-Warenwertes je begonnener Woche, höchstens 5 Prozent, zu berechnen und nach angemessener Nachfrist zu liefern, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware bestmöglich zu verwerten. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Zahlung und Verzug.
Die Zahlung erfolgt gemäß Vereinbarung oder nach Rechnungsangabe ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug gebühren Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Pauschale von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB; die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Bei Verzug sind wir berechtigt, eigene Leistungen zurückzuhalten. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Einbringlichkeit unserer Forderung gefährden, können wir Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen und nach erfolglosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
5. Eigentumsvorbehalt.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn die Ware in unserem Auftrag von einem Dritten geliefert wird. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern und verarbeiten; die daraus entstehenden Forderungen tritt er schon jetzt sicherungshalber an uns ab, bei Verarbeitung mit fremder Ware erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen widerruflich berechtigt. Verpfändung, Sicherungsübereignung sowie Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich in Textform anzuzeigen. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 Prozent, geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen frei.
6. Produktangaben, Eignung und Kennzeichen Dritter.
Angaben zu Maßen, Gewichten, Werkstoffen, Härtegraden, Fördermengen, Leistungs- und Verbrauchswerten in Katalogen, Preislisten, Datenblättern und Werbemitteln sind Circa-Angaben und keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen, soweit sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen, Farb- und Typänderungen sowie Änderungen der Bezugsquelle bleiben vorbehalten, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Die Auswahl der Ware, die Prüfung ihrer Eignung für den beabsichtigten Einsatz sowie ihrer Kompatibilität mit den vom Besteller oder dessen Abnehmern verwendeten Maschinen und Materialien obliegen dem Besteller, sofern wir die Eignung nicht ausdrücklich in Textform bestätigt haben. Marken-, Typen- und Baureihenbezeichnungen Dritter dienen ausschließlich der Beschreibung der Verwendungseignung und stellen keine Herkunftsangabe dar; es handelt sich nicht um Originalersatzteile der jeweiligen Hersteller, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet.
7. Untersuchung und Mängelrüge.
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, in Textform zu rügen (§ 377 HGB). Ist der Besteller nicht Kaufmann, gelten die vorstehenden Untersuchungs- und Rügepflichten als vertraglich vereinbart. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Die gerügte Ware ist im gerügten Zustand zur Besichtigung bereitzuhalten; wir sind berechtigt, Muster anzufordern.
8. Mängelansprüche.
Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Zur Nacherfüllung ist uns angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Keine Mängelansprüche bestehen bei natürlichem Verschleiß sowie bei Verschleiß-, Verbrauchs- und Betriebsmittelteilen im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Abnutzung, weiters bei Mängeln infolge unsachgemäßer Auswahl, Montage, Handhabung, Lagerung oder Wartung, Trockenlauf, unzureichender Wasserzufuhr, ungeeigneter oder zu grober Materialkörnung, Überschreitung der zulässigen Betriebsparameter, Verwendung ungeeigneter Fremdteile sowie bei Eingriffen oder Instandsetzungsarbeiten Dritter ohne unsere Zustimmung in Textform. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Ablieferung. Die gesetzlichen Fristen gelten unverändert für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), für den Rückgriff des Bestellers nach §§ 445a, 445b BGB, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9. Haftung.
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den jeweils geltenden zwingenden produkthaftungsrechtlichen Bestimmungen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, Ansprüche Dritter sowie sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast ist damit nicht verbunden.
10. Storno, Rücknahme und Vertragsstrafen.
Ein Storno durch den Besteller ohne gesetzlichen Rücktrittsgrund bedarf unserer Zustimmung in Textform. In diesem Fall sind wir berechtigt, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoauftragssumme zu verlangen; die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei kundenspezifisch gefertigter oder eigens beschaffter Ware sowie bei Zuschnitt- und Konfektionsware ist ein Storno ausgeschlossen. Die Rücknahme gelieferter Ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger Zustimmung in Textform, nur bei ungebrauchter Ware in Originalverpackung und gegen eine Bearbeitungspauschale von 15 Prozent des Netto-Warenwertes, auch hier bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten; Fracht und Gefahr der Rücksendung trägt der Besteller. Vertragsstrafen, Verzugsstrafen, Bonus-Malus- und Lieferquotenregelungen zu unseren Lasten sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich und individuell in Textform vereinbart wurden.
11. Höhere Gewalt.
Ereignisse höherer Gewalt, einschließlich Betriebsstörungen, Lieferausfällen unserer Vorlieferanten, Energie- oder Rohstoffmangel, behördlicher Maßnahmen, Arbeitskampf, Epidemien und Transportstörungen, befreien uns für ihre Dauer von der Leistungspflicht, sofern wir sie nicht zu vertreten haben und den Besteller unverzüglich informieren. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate an, sind beide Vertragsteile hinsichtlich des betroffenen Lieferumfangs zum Rücktritt berechtigt.
12. Altgeräte, Batterien und Verpackungen.
Soweit wir Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen, die ausschließlich zur Nutzung durch andere als private Haushalte bestimmt sind, trägt abweichend von § 19 Abs. 3 Satz 1 ElektroG der Besteller die Kosten der Entsorgung der Altgeräte und gibt diese Verpflichtung an seine Abnehmer weiter; unsere gesetzliche Rücknahmepflicht bleibt unberührt. Batterien sind getrennt vom Gerät zu entsorgen; die batterierechtlichen Rücknahmepflichten bleiben unberührt. Unsere Pflichten nach dem Verpackungsgesetz erfüllen wir für die von uns erstmals in Verkehr gebrachten Verpackungen.
13. Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Sitz in Freilassing. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag das für unseren Sitz zuständige Gericht, derzeit Amtsgericht Laufen beziehungsweise Landgericht Traunstein (§ 38 ZPO); im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
14. Datenschutz.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Bestellers zur Vertragsabwicklung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Einzelheiten der Verarbeitung sowie die Rechte der betroffenen Personen enthält unsere Datenschutzinformation unter www.pet.co.at. Werbung per elektronischer Post erfolgt nur im Rahmen des § 7 UWG oder aufgrund gesonderter Einwilligung.
15. Schlussbestimmungen.
Textform im Sinne dieser Bedingungen umfasst auch E-Mail, soweit nicht ausdrücklich eine eigenhändige Unterschrift verlangt wird. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für Druck- und Satzfehler wird nicht gehaftet.
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